Wettbewerbsrecht – Rechtsanwalt in Hamburg
Unlautere Handlung, irreführende Werbung, Abmahnung eines Wettbewerbers oder Abmahnung durch einen Mitbewerber, vergleichende Werbung, unzumutbare Belästigung, Geheimnisverrat und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind die klassischen Problemfelder des Wettbewerbsrechts. Diese Internetseite soll Ihnen einen Überblick verschaffen, für weitergehende Fragen und die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung steht Ihnen unser Anwaltsteam gerne zur Verfügung.
Bei dem Rechtsgebiet des Wettbewerbsrechts handelt es sich um Rechtsstreitigkeiten aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Vor diesem Grund Hintergrund stellt sich zunächst die Frage: Was ist überhaupt Wettbewerb?
Wettbewerb kommt in den verschiedensten Lebensbereichen vor. Wir kennen z.B. den sportlichen, den kulturellen, den wissenschaftlichen und den wirtschaftlichen Wettbewerb. Um Letzteren, d.h. den wirtschaftlichen Wettbewerb, geht es beim Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ziel des Wettbewerbsrechts ist es, für alle Beteiligten die gleichen Bedingungen zu schaffen. Für alle Teilnehmer sollen die gleichen Regeln gelten, damit sich kein Wettbewerber einen unberechtigten Vorsprung vor seinen Konkurrenten verschafft.
Das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) ist das wichtigste Gesetz, das die Regeln für den wirtschaftlichen Wettbewerb aufstellt.
Das UWG enthält unter anderen Regelungen zu unlauteren Handlungen, zu der unzulässigen Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit, zu der Ausnutzung besonderer Umstände, zu der Verschleierung eines Werbecharakters, zu den Teilnahmebedingungen für Preisausschreiben und Gewinnspiele, zu der kaufabhängigen Teilnahme an Preisausschreiben und Gewinnspielen, zu der Herabsetzung von Mitbewerbern, zu dem Thema der Anschwärzung, der gezielten Behinderung sowie der allgemeinen Marktbehinderung. Des Weiteren geht es um irreführende Werbung, vergleichende Werbung, unzumutbare Belästigung sowie Geheimnisverrat.
Bei Verletzung dieser Regeln kann der Gläubiger Unterlassungsansprüche, Beseitigungsansprüche, Auskunftsansprüche, Schadensersatzansprüche sowie Gewinnabschöpfung geltend machen.
Bei Rechtsverletzungen im Wettbewerbsrecht wird es außergerichtlich in der Regel zu einer Abmahnung wegen des verletzten Umstands kommen und gegebenenfalls zu einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten sollen den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen.
Der Prozess im Wettbewerbsrecht ist in der Regel außerordentlich schnell, so dass zügiges Agieren und schnelles Reagieren erforderlich sind. Im vorprozessualen Stadium, wie auch im Rechtsstreit selbst, sind kurze Fristen an der Tagesordnung. Der besonderen Schnelligkeit entspricht die dominierende Rolle des einstweiligen Verfügungsverfahrens im Wettbewerbsprozess.
Unsere Anwälte stehen Ihnen in allen Bereichen des Wettbewerbsrechts zur Verfügung - sprechen Sie uns an!
Wettbewerbsrecht aktuell - News
Gratiszeitung mit Werbebeilagen ist keine unerwünschte Werbung
In dem vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm zu entscheidenden Fall ging es darum, dass eine Gratiszeitung mit lose eingelegten Werbebeilagen in einen Briefkasten mit dem Hinweis „Keine Werbung“ eingeworfen wurde. Es ging um die...[mehr]
AGB-Kontrolle von Vertragsformularen im Internet
Lädt man sich z.B. zum Verkauf seines Privatfahrzeugs einen Vertrag aus dem Internet herunter, so unterliegt dieser Vertrag der Kontrolle nach den Vorschriften der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Kontrolle).Für den...[mehr]


wird betrieben von rechtskonzept - Rechtsanwälte Salchow & Matzek · Johannes-Brahms-Platz 9 · 20355 Hamburg ·